Lexikon -Integrierte Versorgung

Die Integrierte Versorgung wurde im Zuge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes eingeführt. Sie zählt zu den Wahltarifen.
Angeboten wird ein koordiniertes Zusammenwirken von Haus- und Fachärzten, ärztlichen und nichtärztlichen Leistungserbringern, ambulanter und stationärer Bereich sowie von Apotheken. Die Teilnahme an der Integrierten Versorgung kann mit Zuzahlungsnachlässen oder Prämien verbunden sein.

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